Hat der Versicherer gemäß § 158 c VersVG dem geschädigten Dritten Leistungen erbracht, so ist eine Aufforderung gemäß § 12 Abs 3 VersVG (§ 8 AKB) an den Versicherungsnehmer oder Versicherten hinsichtlich der erbrachten Leistungen ohne rechtliche Bedeutung.
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