Umfang der Prüfungspflicht des Gerichtes im Rahmen der Rechnungslegung eines Vormundes, Kurators oder Beistandes.
Rückverweise
…Einzelfalls ab und begründet damit in aller Regel keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung im Sinn des § 62 Abs 1 AußStrG (RIS Justiz RS0099285 [T3]). Eine Einzelfallentscheidung wäre für den Obersten Gerichtshof nur dann überprüfbar, wenn ein grober Fehler der Vorinstanzen bei Auslegung der anzuwendenden Rechtsnorm korrigiert werden müsste…
…konkreten Einzelfalls ab und begründet damit in aller Regel keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung iSd § 62 Abs 1 AußStrG (vgl RIS Justiz RS0099285). Mit dem Verweis, dass eine Sachwalterrechnung nicht auf ihre materielle Richtigkeit zu prüfen sei, werden keine in ihrer Bedeutung über den hier zu beurteilenden Fall…
…Die Frage der Genehmigung der Rechnungslegung ist eine solche des Einzelfalls, der typischerweise keine erhebliche Bedeutung iSd § 62 Abs 1 AußStrG zukommt (RS0099285 [T3, T4]). Als Einzelfallentscheidung wäre sie vom Obersten Gerichtshof nur bei einem groben Fehler der Vorinstanzen überprüfbar (8 Ob 6/12h). Einen solchen…
…der Genehmigung der Rechnungslegung ist eine solche des Einzelfalls, der typischerweise keine erhebliche Bedeutung iSd § 62 Abs 1 AußStrG zukommt (RIS Justiz RS0099285 [T3, T4]). Als Einzelfallentscheidung wäre sie vom Obersten Gerichtshof nur bei einem groben Fehler der Vorinstanzen überprüfbar (8 Ob 6/12h). Einen solchen…