9Ob4/09t—OGH Entscheidung
29. Oktober 2009
…für das Eventualbegehren das Gleiche wie für das Hauptbegehren: Es muss bestimmt, und, wenn es ein Leistungsbegehren ist, auch zur Vollstreckung geeignet sein (RIS-Justiz RS0037602). Das Fehlen dieser Voraussetzungen kann - wie es der Beklagte hier getan hat - ohne Verletzung des Neuerungsverbots auch noch in der Berufung geltend gemacht werden, weil…