JudikaturOGH

RS0071695 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Mai 1967

§ 30 RAO enthält keine dem § 5 Abs 6 RAO entsprechende Vorschrift. Nach Ablauf von drei Jahren seit der rechtskräftigen Abweisung des vorausgegangenen Eintragungsansuchens besteht kein verfahrensrechtliches Hindernis gegen die Behandlung eines neuerlichen Eintragungsansuchens.

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