JudikaturOGH

RS0001029 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Mai 2013

Ein bereits beendetes Exekutionsverfahren kann nicht mehr eingestellt werden (vgl SZ 24/3 und 197; EvBl 1960, 260). (Hier: zwangsweise begründetes Pfandrecht bereits gelöscht).

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