Ein bereits beendetes Exekutionsverfahren kann nicht mehr eingestellt werden (vgl SZ 24/3 und 197; EvBl 1960, 260). (Hier: zwangsweise begründetes Pfandrecht bereits gelöscht).
…Da eine Räumungsexekution mit ihrem Vollzug beendet wird (3 Ob 184/06i) und ein beendetes Exekutionsverfahren nicht mehr eingestellt werden kann (RIS Justiz RS0001029), konnte der Verpflichtete mit seinem erst nach dem Vollzug der Räumung eingebrachten Rechtsmittel den angestrebten Erfolg die Einstellung der Exekution nicht mehr erreichen. 4. …
…Exekution kann aber eine Aufschiebung der Exekution nicht mehr in Betracht kommen (RIS Justiz RS0004448), die Exekution kann auch nicht mehr eingestellt werden (RIS Justiz RS0001029). Es kann dahingestellt bleiben, ob die auf § 12c IO gestützte Klage auf Feststellung, dass der Räumungsanspruch aus dem Räumungsurteil für die Zeit ab…
…gezahlt. Damit war aber die Exekution in diesem Umfang beendet, die Aufschiebung ging insoweit ins Leere, weil ein bereits beendetes Exekutionsverfahren nicht aufgeschoben werden kann (RS0001029; RS0001667; Jakusch in Angst, EO² § 42 Rz 31; Deixler-Hübner in Burgstaller/Deixler-Hübner, EO Vorbem zu §§ 42 - 45 Rz 4…
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