9ObA77/01s—OGH Entscheidung
05. September 2001
…Verbindlichkeiten wird allerdings im Zweifel der objektive Verzug nicht beseitigt; es wird bloß die Geltendmachung, nicht aber die Fälligkeit hinausgeschoben (ÖBA 1990/234; RIS-Justiz RS0031962, RS0033283). Es handelt sich um eine so genannte "reine" Stundung (JBl 1982, 429; JBl 1993, 456; RIS-Justiz RS0017597). Diese steht nach herrschender Auffassung, da…