JudikaturOGH

RS0002991 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. April 1998

Das Recht, im Range eines vom Konkurs nicht berührten Pfandrechtes Befriedigung zu suchen, wird dem betreibenden Gläubiger durch die Konkurseröffnung nicht genommen (Hier wurde das Pfandrecht zur Sicherung der betriebenen Forderung durch Einverleibung im Range der Anmerkung des Versteigerungsverfahrens (§ 208 Abs 1 EO) mit einem Range mehr als 60 Tage vor Konkurseröffnung begründet).

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