JudikaturOGH

RS0003209 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. März 2016

Der Revisionsrekurs gegen einen Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem die Feststellung einer Kostenforderung als Kosten der Wiederversteigerung iSd § 155 Abs 2 EO verneint wird, ist unzulässig.

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