JudikaturOGH

RS0040597 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. März 2025

Wenn das Berufungsgericht trotz Mängelrüge die geltendgemachte Verletzung der Bestimmung des § 362 Abs 2 ZPO nicht wahrnimmt, vielmehr seinerseits diese Bestimmung verletzt, liegt darin ein Mangel des Berufungsverfahrens.

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