JudikaturOGH

RS0021022 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. April 1997

Wenn das Werk in der Ausfertigung einer Sache besteht, ist der Unternehmer nur verpflichtet, die Sache gegen Zahlung des Lohnes an den Besteller herauszugeben. Insoweit gilt auch hier die Regel der Leistung Zug um Zug gemäß § 1052 ABGB.

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