Wenn das Werk in der Ausfertigung einer Sache besteht, ist der Unternehmer nur verpflichtet, die Sache gegen Zahlung des Lohnes an den Besteller herauszugeben. Insoweit gilt auch hier die Regel der Leistung Zug um Zug gemäß § 1052 ABGB.
…an den Werkbesteller herauszugeben (EvBl 1971/119 mwN; SZ 40/44 = EvBl 1968/40; SZ 24/164 ua; RIS Justiz RS0021022; Krejci in Rummel 2 , § 1170 ABGB Rz 5 mwN; Aicher aaO; Grillberger in Schwimann , § 1170 ABGB Rz …
…1 IO. [6] 3. Zwar ist richtig, dass der Werkunternehmer das Werk nur Zug um Zug gegen Zahlung des Werklohns herauszugeben hat (RIS Justiz RS0021022). Das könnte aber nur dann zu einer anfechtungsfesten Zug-um-Zug-Leistung führen, wenn der Werkunternehmer die Übergabe des Werks tatsächlich von der Zahlung des…
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