Die Mißachtung des Vorranges ist so schwerwiegend, daß ihr gegenüber geringfügige Fehler der anderen Seite außer Betracht zu bleiben haben.
Rückverweise
… 1981/13; 8 Ob 68/80 = ZVR 1981/29; 2 Ob 33/82 = ZVR 1983/135; RIS Justiz RS0058796 [T1]; vgl RS0027073). Reaktionszeit ist die Zeitspanne zwischen dem Erfassen der Verkehrslage und der Ausführung der entsprechenden Maßnahmen durch die Betätigung der in Betracht kommenden…
…Verkehrswidrigkeiten (RS0026775; vgl auch RS0027312). Eine Missachtung des Vorranges ist so schwerwiegend, dass ihr gegenüber geringfügige Fehler der anderen Seite außer Betracht zu bleiben haben (RS0058796). Insbesondere ist in diesem Sinn eine bloß um einen Sekundenbruchteil verspätete Reaktion ohne Belang (RS0074906). Im vorliegenden Fall liegt der Lenkerin des Beklagtenfahrzeuges zwar ein…