RS0024005 – OGH Rechtssatz
Auch die ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften der Sache begründet keine Gewährleistungspflicht, wenn dem Erwerber die Unrichtigkeit dieser Zusicherung bekannt war.
…bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, bei juristischen Personen und Verlassenschaften findet die Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch bei Überschuldung statt (§ 67 Abs 1 IO). 2. Die Antragstellerin hat mit der Vorlage des vollstreckbaren Rückstandsausweises sowohl den Bestand ihrer Forderung als auch aufgrund der Dauer des Rückstandes…
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