Feuchtigkeitsschäden in Wohnhausanlage: Haftung des Verkäufers trotz offensichtlicher Mängel—OGH Entscheidung
5Ob200/24h23. September 2025
…aufgrund einer undichten Warmwasser Zirkulationsleitung war dem Kläger nicht positiv bekannt. Die vom Berufungsgericht in seiner Zulassungsbegründung angesprochene Entscheidung 8 Ob 36/67 (= RS0024005), wonach keine Gewährleistungspflicht besteht, wenn dem Erwerber die Unrichtigkeit der Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft bekannt war, ist daher nicht unmittelbar einschlägig. Erhebliche Rechtsfragen stellen sich…