JudikaturOGH

RS0029405 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 1967

Sofern der Vertreter des Geschäftsherrn nicht als dessen Abschlußagent dem Besteller erkennbar ist, beinhaltet die Bestellung nur das Angebot zu einem Kaufvertrag, jedoch nicht den Kaufvertrag selbst.

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