JudikaturOGH

RS0100319 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. November 2006

Auch im Stadium des Berufungsverfahrens ist noch darauf Bedacht zu nehmen, dass die Stellung des Geschädigten als Privatbeteiligter - hier infolge Vergleichsabschlusses mit dem Täter nach der Hauptverhandlung in erster Instanz - erloschen ist.

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