JudikaturOGH

RS0018592 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 2016

Der Schadenersatzanspruch des Bestellers setzt ein schuldhaftes Verhalten des Unternehmers und einen Schaden voraus, der über den Nachteil hinausgeht, den der Besteller durch die mangelhafte Ausführung des Werkes an sich erlitten hat. Ein Anspruch auf Neuherstellung des mangelhaften und nicht verbesserungsfähigen Werkes steht dem Besteller nach § 1167 ABGB nicht zu.

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