JudikaturOGH

RS0031704 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Oktober 1994

Der Austritt aus einem Dienstverhältnis kann auch stillschweigend im Sinne des § 863 ABGB erfolgen; insbesondere kann im Fernbleiben vom alten Dienstplatz und im Antritt eines neuen Dienstverhältnisses ein solcher stillschweigender vorzeitiger Austritt aus dem (alten) Dienstverhältnis gelegen sein.

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