RS0084853 – OGH Rechtssatz
Der Rekurs gegen einen die Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung ablehnenden Zurückweisungsbeschluß - hier wegen vermeintlicher Rechtsmittelverspätung - ist zulässig.
…EO), der nur unter dessen Voraussetzungen – insbesondere nur bei Vorliegen einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung (Abs 1) – anfechtbar ist ( RS0044501 [T4, T18]; RS0084853 [T23]). [5] 2. Der behauptete Mangel des Rekursverfahrens wurde geprüft, liegt jedoch nicht vor (§§ 402 Abs 4, 78 EO iVm…
…ZPO, der nur unter dessen Voraussetzungen – insbesondere nur bei Vorliegen einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung (Abs 1) – anfechtbar ist (RS0044501 [T4; T18]; RS0084853 [T23]). Da die Anfechtungsbeschränkungen des § 528 ZPO auch im Exekutionsverfahren gelten (RS0002511; RS0002321), bedarf es auch hier der Relevanz einer erheblichen Rechtsfrage. Der…
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