12R77/24t—OLG Wien Entscheidung
20. März 2025
…des Vorliegens eines Feststellungsmangels kann nicht erfolgreich erhoben werden, wenn zu einem bestimmten Thema ohnehin Feststellungen getroffen wurden, diese den Vorstellungen des Rechtsmittelwerbers aber zuwiderlaufen (RS0043329 [T16, T18], RS0043480 [T15], RS0053317 [T1)]. Zum Thema des mit den installierten Komponenten erreichbaren solaren Deckungsgrades hat das Erstgericht ohnehin die (vom Berufungsgericht übernommenen) Feststellungen…