JudikaturOGH

RS0049163 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Dezember 1966

Es genügt nicht, für etwaige noch ungeborene Erbprätendenten deren vermutliche Mütter dem Verfahren zuzuziehen; es ist vielmehr gemäß § 276 ABGB ein Kurator zu bestellen.

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