4Ob72/04y—OGH Entscheidung
18. August 2004
…beanstandete Äußerung über ihre eigentlichen Adressaten hinaus noch einen weiteren, unbestimmten Personenkreis zur Kenntnis gelangt ist (ÖBl 1981, 122 - B P Eisenwaren; RIS Justiz RS0078824). Gerade diese Voraussetzung ist im vorliegenden Fall aber nicht erfüllt. Mehrfach hat der Oberste Gerichtshof bereits ausgesprochen, dass ein öffentlicher Widerrruf nicht in Frage kommt…