JudikaturOGH

RS0078824 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 2024

Zuspruch der Befugnis zur Urteilsveröffentlichung neben der Verurteilung zum Widerruf einer herabsetzenden Tatsachenbehauptung, wenn diese Behauptung einem weiteren Personenkreis zur Kenntnis gelangt ist.

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