Zuspruch der Befugnis zur Urteilsveröffentlichung neben der Verurteilung zum Widerruf einer herabsetzenden Tatsachenbehauptung, wenn diese Behauptung einem weiteren Personenkreis zur Kenntnis gelangt ist.
…beanstandete Äußerung über ihre eigentlichen Adressaten hinaus noch einen weiteren, unbestimmten Personenkreis zur Kenntnis gelangt ist (ÖBl 1981, 122 - B P Eisenwaren; RIS Justiz RS0078824). Gerade diese Voraussetzung ist im vorliegenden Fall aber nicht erfüllt. Mehrfach hat der Oberste Gerichtshof bereits ausgesprochen, dass ein öffentlicher Widerrruf nicht in Frage kommt…
…kein Aufklärungsbedürfnis besteht (4 Ob 336/87; 4 Ob 135/90; 4 Ob 73/94 je mwN; vgl RIS Justiz RS0078824; Korn/Neumayer , Persönlichkeitsschutz im Zivil und Wettbewerbsrecht 87). Auch nach der deutschen Rechtsprechung deckt sich die Veröffentlichung eines Unterlassungsgebotes (bezüglich einer wettbewerbswidrigen, einen Angriff auf…
…ZPO). Ein Veröffentlichungsbedürfnis besteht in aller Regel nicht, wenn nicht wahrscheinlich ist, dass wettbewerbswidrige Handlungen über einen eingeschränkten Personenkreis hinaus bekannt geworden sind (RIS Justiz RS0078824; RS0079584; RS0079685). Der konkrete Wettbewerbsverstoß der beklagten Parteien war auf die Teilnehmer am Glücksspiel in zwei Pubs in kleinen Ortschaften beschränkt, die keine eigenen Gemeinden…
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