RS0001493 – OGH Rechtssatz
Nach Beginn der Versteigerung ist auch eine Einstellung der Exektution nach § 39 Abs 1 Z 6 EO nicht mehr zulässig.
…Fortsetzung der Exekution (§ 148 Z 2 EO ), sondern auch eine Einstellung der Exekution gemäß § 39 Abs 1 Z 6 EO nicht mehr zulässig ( RS0001493 ). [7] 3. Das Rechtsmittel ist daher zurückzuweisen.…
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