RS0072058 – OGH Rechtssatz
Die Kostenforderung der Prozesspartei wird nur mit der Belastung durch das gesetzliche Pfandrecht des Rechtsanwalts nach § 19a RAO existent; der Prozessgegner kann dieser Forderung daher nur solche Gegenforderungen aufrechnungsweise entgegensetzen, die ihr schon im Zeitpunkt ihres Entstehens compensabel gegenüberstanden.