15R146/24m—OLG Wien Entscheidung
29. Januar 2025
…vgl ON 21.2, 2; ON 29, 2). II.2.1.2 Da nach ständiger Rechtsprechung § 405 ZPO auch auf Gegenforderungen anwendbar ist (RS0037610 [T38]; RS0040846), sind diese Zahlungen im Rahmen der Prüfung der Gegenforderungen nicht zu berücksichtigen. Weder die bekämpfte Feststellung noch die gewünschte Ersatzfeststellung sind daher für die Entscheidung…