JudikaturOGH

RS0085851 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Februar 1982

Es ist nicht offenbar gesetzwidrig, wenn eine vor Abgabe der widersprechenden Erbserklärung getroffene und rechtskräftig gewordene Verfügung nach § 810 ABGB nach Annahme der widersprechenden Erbserklärung aufrechterhalten und in Vollzug gesetzt wird.

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