23Ds9/23k—OGH Entscheidung
28. Februar 2024
…vgl RIS Justiz RS0054876 [T1]). Das Fehlen von Schuldeinsicht und die beharrliche Verteidigung seines Rechtsstandpunkts stellen gleichfalls keine Erschwerungsgründe dar (vgl RIS-Justiz RS0108409, RS0090897, RS0090912 [T1, T6, T9]). [26] Zudem reklamiert der Berufungswerber zu Recht den Milderungsgrund unverhältnismäßig langer Verfahrensdauer von mehr als zwei Jahren, die auch Zeiten behördlicher Inaktivität…