JudikaturOGH

RS0025304 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. September 1966

Ist die Konsumentenberatung ermächtigt, im Namen einer Person einen Rechtsanwalt zu betrauen, diesem Informationen zu erteilen und die nötigen Beweismittel zu übersenden, dann gilt sie als Bevollmächtigte im Sinne des § 1002 ABGB.

Rückverweise