JudikaturOGH

RS0055541 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. September 1966

Wenn ein Rechtsanwalt in pflichtgemäßer Wahrung der Rechte und Interessen seiner Klienten Schritte gegen die Person eines Kollegen unternimmt, kann dies im Rahmen des § 9 RAO zu billigen sein.

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