JudikaturOGH

RS0035510 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. September 1966

Der Kläger kann den Beschluß des Erstgerichtes über die Zulassung der Intervention gemäß §§ 18 Abs 4 und 515 ZPO zusammen mit der Anfechtung des Beschlusses über die Zurückweisung des Antrages auf Fällung des Versäumungsurteiles (§ 402 ZPO) bekämpfen.

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