5Ob18/04i—OGH Entscheidung
24. Februar 2004
…Recht hat daher schon das Erstgericht die Verfügbarkeit der fraglichen Zufahrtsflächen in Frage gestellt, die Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit jeder Benützungsvereinbarung ist (vgl RIS Justiz RS0013206, RS0013633, RS0013720, RS0103260, RS0105691). Aus diesen Gründen war wie im Spruch zu entscheiden.…