Die Bestimmung der §§ 575 Abs 3 ZPO, 41 MG gilt nur für solche Exekutionstitel auf Räumung, denen ein Bestandverhältnis zugrunde liegt. Dies ist bei einer Verpflichtung zur Räumung einer prekaristisch benützten Wohnung nicht der Fall.
…Fasching/Konecny2 § 575 ZPO Rz 16 mwN) und nur für solche Exekutionstitel gilt, denen ein Bestandverhältnis zu Grunde liegt (RIS Justiz RS0044953). b) Entscheidungsrelevant ist im vorliegenden Fall allein, ob die verhandlungsfreie Zeit (15. Juli bis 25. August 2006 und 24. Dezember…
…Ad 1.: Bei Räumungstiteln wegen titelloser Benützung ist die Bestimmung des § 575 Abs 2 ZPO über eine Verfristung des Räumungsanspruchs nicht anzuwenden (RIS-Justiz RS0044953; RS0044930; Frauenberger in Rechberger³, § 575 ZPO Rz 3 mwN). Ad 2.: Der Verlust des Räumungsanspruchs des betreibenden Gläubigers tritt nicht schon mit der…
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