Der Irrtum über das Baujahr eines Gebrauchtwagens ist ein wesentlicher.
…sind. Im gegebenen Zusammenhang wurden etwa falsche Angaben bzw die Unterlassung der gebotenen Aufklärung über den Zustand des Motors als Geschäftsirrtum qualifiziert (vgl RIS Justiz RS0016199). 4.3 Eine Aufklärungspflicht über vertragsrelevante Umstände ist im Allgemeinen dann zu bejahen, wenn der Partner nach den Grundsätzen des redlichen Verkehrs eine entsprechende Information erwarten…
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