JudikaturOGH

RS0088555 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. November 1983

Das JGG 1961 sieht ein Rechtsmittel des Verurteilten deswegen, weil das Gericht die Bestimmung des § 12 Abs 2 JGG 1961 nicht angewendet hat, nicht vor.

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