RS0024112 – OGH Rechtssatz
Welche rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse zwischen einem der beiden vertragschließenden Teile und einem Dritten bestehen, ist bei der Beurteilung des Einwandes der laesio enormis im Sinne des § 934 ABGB nicht zu prüfen (hier: Liegenschaftskäufer, der als Kaufpreis die Verpflichtung zur Lastenfreistellung übernommen hat, erreicht von den Gläubigern Nachlässe).