JudikaturOGH

RS0024112 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. April 1966

Welche rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse zwischen einem der beiden vertragschließenden Teile und einem Dritten bestehen, ist bei der Beurteilung des Einwandes der laesio enormis im Sinne des § 934 ABGB nicht zu prüfen (hier: Liegenschaftskäufer, der als Kaufpreis die Verpflichtung zur Lastenfreistellung übernommen hat, erreicht von den Gläubigern Nachlässe).

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