JudikaturOGH

RS0000326 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. März 2011

Die entgeltliche Abtretung der Forderung des betreibenden Gläubigers bildet keinen Grund zur Einstellung der Exekution nach § 40 EO; der Verpflichtete kann seine Einwendungen nur durch Klage gemäß § 35 EO geltend machen.

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