9Ob35/25z—OGH Entscheidung
17. Juli 2025
…für die Anwendung des § 273 ZPO ist aber die Stellung eines bestimmten Begehrens und die Behauptung der zur Ableitung dieses Begehrens erforderlichen Tatsachen ( RS0040511 ). Durch § 273 ZPO wird nur die Beweislast erleichtert, nicht aber die Behauptungslast abgenommen. Der Verpflichtung, die zur Ableitung des Begehrens sowohl dem Grunde…