Ein Totalschaden ist anzunehmen, wenn der Zeitwert des Kraftfahrzeuges erheblich hinter den veranschlagten Reparaturkosten zurückbleibt, (wenn die Wiederherstellungskosten den Zeitwert im Zeitpunkt des Unfalles übersteigen).
…vor, wenn die Reparatur erheblich höhere Kosten verursachte, als der Wert der betroffenen Sache vor der Beschädigung ausmachte (RIS-Justiz RS0030487 [T2]; vgl auch RS0030534, RS0030559). Maßgebend sind dabei Kosten der Wiederbeschaffung (1 Ob 54/03b = JBl 2004, 657; 2 Ob 162/06x = ecolex 2007/212…
…vertretbare Überschreitung des Wiederbeschaffungswertes eines beschädigten Kraftfahrzeuges noch nicht als untunlich erkannt (ZVR 1975/79; ZVR 1981/95; ZVR 1987/38; RIS Justiz RS0030534 [T1], RS0030559 [T1]). Wird die Reparatur tatsächlich durchgeführt, dann steht dem Geschädigten daher ein Anspruch auf die Kosten zu, selbst wenn diese den Wiederbeschaffungswert geringfügig übersteigen (JBl…
…lassen, hätte sie jedenfalls Anspruch auf die vollen Reparaturkosten und die Wertminderung (insgesamt 21.817,08 EUR) gehabt, da ein Totalschaden nicht vorlag (vgl RIS-Justiz RS0030559). Hätte die Beklagte der Klägerin ein Angebot eines (über das Internet von der Beklagten vermittelten) Privaten, das Wrack um 14.760 EUR zu kaufen, „…
…Wenngleich am Klagsfahrzeug kein wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten ist - ein solcher wäre nur anzunehmen, wenn der Zeitwert erheblich hinter den veranschlagten Reparaturkosten zurückgeblieben wäre (RIS Justiz RS0030559) -, so hat die klagende Partei nach Abrechnung des Kaskoversicherungsfalls mit ihrem Versicherungsnehmer im Einklang mit der zitierten Rechtsprechung nicht mehr als den Ersatz der objektiven…
…Untunlichkeit liegt vor, wenn die Reparatur erheblich höhere Kosten verursachte, als der Wert der betroffenen Sache vor der Beschädigung ausmachte (RS0030487 [T2]; vgl auch RS0030534, RS0030559). Maßgebend sind dabei die Kosten der Wiederbeschaffung (4 Ob 157/13m). Eine starre Grenze, um wie viel die Reparaturkosten höher sein dürfen als der Wert…
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