JudikaturOGH

RS0001676 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. September 1979

Hat der Verpflichtete in seinem gemäß § 47 Abs 2 EO überreichten Vermögensverzeichnis irrtümlich eine falsche Person als Schuldner bezeichnet, so kann er dazu verhalten werden, das Verzeichnis durch Angabe des richtigen Schuldners zu ergänzen.

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