9ObA78/22v—OGH Entscheidung
14. Juli 2022
…wenn der bestätigende und der abändernde Teil der rekursgerichtlichen Entscheidung in einem engen, unlösbaren Sachzusammenhang stehen, dass sie voneinander nicht gesondert gesehen werden können (RS0044238; RS0044191). Bei dieser Beurteilung ist darauf abzustellen, ob die Aussprüche ein verschiedenes rechtliches und tatsächliches Schicksal haben können (RS0044238 [T4, T5, T15]; RS0044191 [T7]) oder es…