RS0026089 – OGH Rechtssatz
Es verstößt gegen Treu und Glauben, wenn der Mieter zuerst veranlaßt wird, vorübergehend einen Teil des Mietgegenstandes zu räumen, um dadurch dem Hauseigentümer Gelegenheit zu geben, einen Umbau durchzuführen, der Hauseigentümer sich aber dann auf den Standpunkt stellt, den Mietvertrag im Hinblick auf § 1112 ABGB nicht erfüllen zu müssen (vgl MietSlg 5609).