JudikaturOGH

RS0004468 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. März 1966

Hat der Verpflichtete eine Tür an einem abgesperrten Ort aufbewahrt, kann - wenn für die Abnahme dieser Tür kein eigener Exekutionstitel vorliegt - der Auftrag zur Einhängung dieser Tür nur von ihm selbst befolgt werden.

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