Ein Schadenersatz kommt nach §§ 874 ABGB nur im Falle von List oder ungerechter Furcht in Betracht.
Rückverweise
…nach dem Grundsatz der culpa in contrahendo die fahrlässige Irreführung genügen lässt (SZ 48/102; 10 Ob 70/98m; vgl RIS Justiz RS0016277; RS0016297), ist außerhalb eines Vertragsverhältnisses grundsätzlich nur die vorsätzliche Irreführung rechtswidrig. Dies ergibt sich auch im Zusammenhang mit der deliktischen Haftung für eine Rat (Auskunfts…