JudikaturOGH

RS0024736 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. März 1966

Beitragszuschläge im Sinne des § 113 ASVG, die im letzten Jahr vor der Konkurseröffnung fällig wurden, sind Nebengebühren im Sinne des § 54 KO die gleich den Beiträgen in die 1. Klasse der Konkursforderungen gehören.

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