JudikaturOGH

RS0078965 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Dezember 1972

Der objektive Tatbestand der strafbaren Herabsetzung eines Unternehmens im Sinne des § 8 UWG ist unter anderen hergestellt, wenn der Täter zu Zwecken des Wettbewerbes über das Unternehmen eines anderen oder über die Waren oder Leistungen eines anderen unwahre Behauptungen aufstellt, die geeignet sind, den Betrieb des Unternehmens oder den Kredit seines Inhabers zu schädigen, wobei es nicht erforderlich ist, daß die betriebsgefährdende oder kreditgefährdende Äußerung öffentlich gemacht wurde (SSt XXIV/40).

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