Die Auslegung einer Urkunde unter Berücksichtigung der redlichen Verkehrsauffassung kann allerdings vom Revisionsgericht unter dem Gesichtspunkt der unrichtigen rechtlichen Beurteilung überprüft werden. Dies ist aber nicht möglich, wenn die Untergerichte eine bestimmte Parteiabsicht festgestellt haben.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden