JudikaturOGH

RS0000689 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 1989

Es kommt nicht darauf an , ob die Exekutionsbewilligung ausdrücklich ein Ersuchen um Exekutionsvollzug enthält. Schon die Übersendung des Bewilligungsbeschlusses schließt ein solches Ersuchen im Sinne des § 33 EO in sich; denn gerade zum Zwecke des Vollzuges wird der Beschluß übersendet.

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