JudikaturOGH

RS0080569 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. April 1983

Rettungsaufwand ist jede Vermögensverringerung, die im adäquaten Zusammenhang mit einer im Rahmen des § 62 VersVG ergriffenen Rettungsmaßnahme steht, soweit sie nicht nach dem Vertrag als Hauptschaden gilt (Prölß, VersVG 14.Auflage, S 265 f).

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