Die Bestimmung des § 520 Abs 1 letzter Halbsatz ZPO findet auch auf das Verfahren über die Ablehnung von Richtern Anwendung.
Rückverweise
…eines Rechtsanwalts versehen sein (RS0036429 [T1]). Diese Bestimmung findet auch auf das Verfahren über die Ablehnung von Richtern Anwendung (6 Ob 66/20d; RS0043982; RS0113115). Damit besteht für den vorliegenden Rekurs – ebenso wie im Ausgangsverfahren (§ 27 Abs 1 ZPO) – Anwaltspflicht. [8] Ein Fall, in…
…Satz ZPO bedarf ein Rekurs der Unterschrift eines Rechtsanwalts. Diese Bestimmung findet grundsätzlich auch auf das Verfahren über die Ablehnung von Richtern Anwendung (RIS Justiz RS0043982, RS0113115). Soweit die §§ 19 bis 25 JN keine Sonderregelungen für das Rechtsmittelverfahren in Ablehnungssachen enthalten, richtet sich dieses nach den Vorschriften jenes…
…Unterschrift eines Rechtsanwalts versehen sein müssen (RIS Justiz RS0036429 [T1]). Diese Bestimmung findet auch auf das Verfahren über die Ablehnung von Richtern Anwendung (RIS Justiz RS0043982; RS0113115). Soweit die §§ 19 bis 25 JN keine Sonderregelungen für das Rechtsmittelverfahren in Ablehnungssachen enthalten, richtet sich dieses nach den Vorschriften jenes…
…sein müssen (§ 520 Abs 1 ZPO); diese Bestimmung findet grundsätzlich auch auf das Verfahren über die Ablehnung von Richtern Anwendung (RIS Justiz RS0043982, RS0113115). Soweit die §§ 19 bis 25 JN keine Sonderregelungen für das Rechtsmittelverfahren in Ablehnungssachen enthalten, richtet sich dieses nach den Vorschriften jenes…
…Rekurse mit der Unterschrift eines Rechtsanwalts versehen sein (RIS Justiz RS0036429 [T1]). Diese Bestimmung findet auch auf das Verfahren über die Ablehnung von Richtern Anwendung (RS0043982; RS0113115). Soweit die §§ 19–25 JN keine Sonderregelungen für das Rechtsmittelverfahren in Ablehnungssachen enthalten, richtet sich dieses nach den Vorschriften jenes…
…40 Abs 1 Z 2 ASGG in Betracht. Diese Bestimmungen finden grundsätzlich auch auf das Verfahren über die Ablehnung von Richtern Anwendung (vgl RS0043982, RS0113115). Soweit die §§ 19 bis 25 JN keine Sonderregelungen für das Rechtsmittelverfahren in Ablehnungssachen enthalten, richtet sich dieses nach den Vorschriften jenes…