Nach § 1328 ABGB hat der Zivilrichter bei einem Freispruch im Strafverfahren nach § 506 StG selbständig das Vorliegen der behaupteten strafbaren Handlungen zu prüfen.
…beurteilen. Eine strafrechtliche Verurteilung braucht nicht vorzuliegen (5 Ob 219/65 = JBl 1966, 210 zu § 1328 ABGB aF; RIS Justiz RS0031554; Hinteregger aaO Rz 7; Reischauer aaO Rz 4; Karner, Die Neuregelung des Ersatzes ideeller Schäden bei geschlechtlichem Mißbrauch, JBl 1997, 685). 2.3…
…der Freispruch des Klägers im Strafverfahren nach ständiger Rechtsprechung eine selbständige Beurteilung seines Verhaltens durch das Zivilgericht nicht hindert (2 Ob 264/97f; RIS-Justiz RS0031554 ua). Nach den Verfahrensergebnissen ist dem Beklagten die Verletzung des linken Zeigefingers des Klägers nicht zurechenbar. Die Abweisung des Feststellungsbegehrens, dass der Beklagte für Spät…
…gemäß § 530 Abs 1 Z 5 ZPO gemacht werden. An einen strafgerichtlichen Freispruch sind die Zivilgerichte überhaupt nicht gebunden (RIS Justiz RS0031554). Davon abgesehen sind die Vorinstanzen in ihrer Entscheidungsbegründung auch nie von einer Rechtskraft der dritten Verurteilung des Beklagten ausgegangen, sodass dem Thema der Revision keine…
…Gerichtshofs ist das Zivilgericht nicht an eine Einstellung des Strafverfahrens gebunden (RIS Justiz RS0040267; RS0106015 [T1]). Es gibt auch keine Bindung an ein freisprechendes Strafurteil (RS0031554; RS0040267; RS0106015). Dies gilt sogar dann, wenn aufgrund des Beweisverfahrens vom Strafgericht festgestellt worden wäre, dass die Beschuldigten die ihnen zur Last gelegte Tat gar…
…ein Freispruch im Strafverfahren gegenüber dem Zivilrichter keine Bindungswirkung entfaltet. Dieser hat gegebenenfalls vielmehr selbständig das Vorliegen einer strafbaren Handlung zu prüfen (RIS Justiz RS0106015; RS0031554). Das den Kläger freisprechende Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 21. 12. 2015 ist auch noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Ungeachtet dessen…
…und [T9]). ad (c): Eine wie immer geartete Bindung an ein freisprechendes Strafurteil oder eine Rücksichtnahmeverpflichtung besteht nach ständiger Rechtsprechung nicht (RIS Justiz RS0031554, RS0040267, RS0106015). ad (d): Die Bekämpfung der Feststellung, dass die Berufungsentscheidung des UFS Wien vom 21. Juni 2005 dem Zweitbeklagten zugestellt…
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