JudikaturOGH

RS0056607 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Oktober 1965

Die Scheidung der Ehe nach § 50 EheG setzt einen Zustand dauernder geistiger Abnormität voraus, der die künftige Wiederholung des den Ehefrieden störenden Verhaltens des geklagten Ehepartners erwarten läßt.

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