Rückverweise
Hat der OGH in Stattgebung der Berufung des Angeklagten die Strafe herabgesetzt - das heißt im Sinne des § 410 Abs 3 StPO bemessen - so ist er zur Entscheidung über den Antrag auf Milderung der Strafe nach Rechtskraft des Strafurteils zuständig.
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